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BGH, 30.09.1971 - IV ZB 54/71 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Partei - Rechtsmittel - Armenrecht - Armenrechtsverfahren - Auflage - Erledigung - Versagung - Zustellung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 234
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 1151
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.03.1971 - IV ZB 69/70
Armenrechtsverfahren - Unbefristete Auflage - Nachfristsetzung - Zustellung der …
Auszug aus BGH, 30.09.1971 - IV ZB 54/71
Wenn eine Partei, die ein Rechtsmittel einlegen möchte und hierzu das Armenrecht erbeten hat, eine im Armenrechtsverfahren gemachte unbefristete Auflage nicht erledigt, so beginnt die Frist des § 234 Abs. 2 ZPO frühestens in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Partei der Beschluß über die Versagung des Armenrechts zugestellt worden ist (vgl. BGH VersR 71, 546).Er hat diesen Standpunkt aber nach erneuter Überprüfung aufgegeben und in dem NJW 1971, 808 veröffentlichten Beschluß vom 1. März 1971, IV ZB 69/70, entschieden, daß die Frist des § 234 Abs. 2 ZPO, wenn eine Partei eine in einem Armenrechtsverfahren gemachte unbefristete Auflage nicht erledigt hat, frühestens in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der Partei der Beschluß über die Versagung des Armenrechts zugestellt worden ist.
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 30.09.1971 - IV ZB 54/71
Unter Hinweis auf die in BGHZ 4, 389 ff, 396 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] ; LM ZPO § 234 Nr. 19 und ZPO § 234 B Nr. 15 veröffentlichten Entscheidungen hat das Berufungsgericht ausgeführt, die Frist des § 234 ZPO habe nicht erst nach der Zustellung des das Armenrecht versagenden Beschlusses am 3. Juni 1971 und einer daran anschließenden kurzen Überlegungsfrist zu laufen begonnen, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem sie schuldhaft der ihr im Armenrechtsverfahren gemachten Auflage nicht nach gekommen sei.